Mitglied werden im Freundeskreis

 

Vorwort:

"Was ist eine Stiftung"?

Eine Stiftung wird eingerichtet um ein bestimmtes Ziel zu verfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen erhält eine Stiftung eine Satzung und Stiftungsorgane. Eine Stiftung untersteht fast der gleichen Aufsicht und Gesetzgebung wie ein Verein, hat aber grundsätzlich strengere Kontrollen und Auflagen.

Unsere Stiftung hat so z.B. den Auftrag Humanitäre Hilfe, Entwicklungshilfe und Menschenrechtsarbeit zu leisten. Dies geschieht durch Kinderpatenschaftsprojekte, Nothilfe in Krisen-, Kriegs- und Katastrophengebieten, wie durch Öffentlichkeitsarbeit.

Die Stiftung verfolgt selbstlose Ziele. Das heißt, es verdient niemand an der Stiftungsarbeit und die Stiftung hat als "Lebensaufgabe" für ihr Ziel zu arbeiten. Anders als ein Verein hat sie also keine Mitglieder und dient nicht primär dazu Freizeitinteressen abzudecken. Die Stiftung soll eine Aufgabe erfüllen. Wie z.B. "Hilfe durch Kinderpatenschaften und Nothilfe".

Hierzu wurde ein ehrenamtlicher Verwaltungs- und Stiftungsrat eingerichtet, wie ein ehrenamtliches Kuratorium. Der Verwaltungsrat erledigt das Tagesgeschäft und vertritt die Stiftung. Der Stiftungsrat beaufsichtigt die Finanzen und fast Grundsatzbeschlüsse. Das Kuratorium gibt seinen Namen, berät Verwaltungs- wie Stiftungsrat und muß wichtigen Entscheidungen zustimmen.

Dem Verwaltungsrat nachgeordnet sind die Projektbüros in den Projektländern. Das sind die Büros in den Projekten, die die Projektarbeit, wie auch die Projektverwaltung erledigen.

Zusätzlich hat die Stiftung einen Freundeskreis und wird von Gelegenheitsspendern unterstützt.

Derzeit arbeitet die Stiftung in Bulgarien, Georgien, Mexiko und Togo.

 

Mitglied sein im Freundeskreis bedeutet?

Anders als ein Verein, hat eine Stiftung also keine Mitglieder, sondern nur die ehrenamtlichen Stiftungsgremien.

Der Freundeskreis der Stiftung ist eine zwanglose Vereinigung von Freunden der Stiftungsarbeit, die durch regelmäßige Beiträge die Stiftungsarbeit unterstützen. So wird gerade dort eine Arbeit möglich oder stabilisiert wo die Presse nicht hinschaut und noch keine oder nur wenige Spenden kommen.

 

Förderhöhe durch Spenden im Freundeskreis:

Aufnahmespende: 35 € einmalig, ermäßigt*: einmalig 15 €

Monatliche Spende: 7 €/M. (72 €/Jahr), darüber hinaus Selbsteinschätzung.

Ermäßigte Spendenbetrag*: 3 € (36 €/Jahr) für Studenten, Arbeitslose, Renter, Wehrpflichtige, etc.

* = Nachweis über Status muß erbracht werden

 

Ja, ich möchte Fördermitglied im Freundeskreis der Deutschen Humanitären Stiftung werden. Ich kann zu jeder Zeit, zum Ende des Folgemonats, meine Fördermitgliedschaft kündigen. Knebelverträge gibt es bei der Stiftung nicht. Die Stiftung ist von der Qualität ihrer Arbeit überzeugt.

Anrede: Firma:
Vorname: Name:
Straße: Plz und Ort:
Telefon: E-Mail:
Monats-beitrag: Geburts-
datum:
Status: Branche:

Der erste Beitrag wird in der ersten Woche des Folgemonats abgebucht, zusammen mit der Aufnahmespende. Ihre Unterlagen zur Mitgliedschaft im Freundeskreis erhalten Sie in den nächsten 8-14 Tagen mit der Post.

Künftig erhalten Sie regelmäßig Informationen und Neuigkeiten aus dem Stiftungsleben via E-Mail und per Post.