Patenschaftsgrundlagen

 

Regelungen zum Verhältnis Patin/Pate, Patenkind und DHST

Fassung vom Mai 2006, Letzte Aktualisierung: 24.02.2009

 

1. Sinn und Zweck der Kinderpatenschaften

Durch die Übernahme einer Kinderpatenschaft helfen Sie einem Kind, das deutlich unter der Armutsgrenze lebt, in seiner Entwicklung.

Das Wort Armutsgrenze muß hier genauer definiert werden. Während es zum Beispiel in Westeuropa soziale Sicherungssysteme gibt, gibt es diese Sicherungssysteme in vielen Ländern der Erde nicht.

In Ländern, wo selbst 2 Ärzte im Krankenhaus im Monat weniger verdienen, als man z.B. in Deutschland mit einem 400 Euro Job verdienen kann, merkt man schnell, daß das Leben sehr schwer ist und Zukunft und Entwicklung ein weitentfernter Traum sind.

Die Einkommen sind sehr gering, dabei sind die Lebensmittelpreise in diesen "Schwellen und Entwicklungsländern" oft wie bei uns. Man lebt vom Garten, von Verwandten, die im Ausland Arbeit fanden, und viele Menschen leben täglich mit Hunger und oft mit Kälte und Krankheiten. Staatliche Krankenkassen oder Rentenversicherungen, gibt es in diesen Ländern meist nicht oder in keiner effektiven Form. Das Leben, wie wir es zum Beispiel in Westeuropa kennen, davon können mehr als die Hälfte der Menschen auf diesem Planeten nur träumen.

Sie helfen mit einer Kinderpatenschaft einem bestimmten Kind in seiner Entwicklung. Durch die Kinderpatenschaft erhält das Kind und seine Familie Lebensmittel und Hygienematerialien, die Möglichkeit sinnvoll am Schulbesuch teilnehmen zu können (Bücher, Schulkleidung, Hefte, etc.), wie in besonderen Notfällen soweit möglich medizinische Hilfen (in allen Projekten). Die Hilfen varieren je nach Projektland und Bedarf.

Unsere Stiftung wurde als Direkthilfeorganisation gegründet. Alle Projekte sind von uns organisiert und haben eigene Helfer/innen vor Ort. Es läuft nichts über fremde Hände oder nicht nachvollziehbare Wege. Die Hilfe kommt an, weil wir selbst vor Ort sind und von der Planung, über die Spende, bis zur Hilfe vor Ort alles über die Stiftung organisiert wird.

Hierbei arbeiten wir mit professionellen ehrenamtlichen Kräften in den Stiftungsorganen, mit ehrenamtlichen Helfer/innen im Büro Deutschland, wie mit ausgebildeten Fachkräften in den Projekten. So wird recht viel Hilfe möglich, zu relativ geringen Kosten.

Jedes Kind kann seit 2006 maximal 2 Paten haben. Es handelt sich um individuelle und echte Patenschaften. Massenpatenschaften vermitteln wir nicht.

Eine Patenschaft ist eine selbstlose Förderung eines Kindes in seiner Entwicklung und sollte für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum abgeschlossen werden. Wer nur kurzfristig oder ungebunden etwas tun möchte, kann auch für einen bestimmten Zweck im Projekt spenden, oder für eine Zustiftung. Wir beraten hier gerne.

Die Patenschaften sind für alle Personen geeignet, die einem Kind mit gutem Gefühl helfen möchten. Dies kann passiv geschehen durch die Kinderpatenschaft, zu der man regelmäßig Post des Kindes erhält und Informationen über seine Entwicklung (Datenblätter). Dies kann auch aktiv geschehen, indem man dem Kind einen Brief schreibt, oder das Projekt am "Tag der Offenen-Tür" besucht.

Die Patenschaften sind nicht für Personen geeignet, die mit der Patenschaft einen Besitzanspruch auf ein Kind begründen möchten, oder das Kind als Ersatz für fehlende soziale Bindungen betrachten. Entsprechend arbeiten wir auch mit dem Kinderschutz zusammen und stimmen die Projekte mit den Behörden ab.

 

2. Kann ich mein Patenkind besuchen?

Ja, hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

1. Die Patenschaft muß mindestens 1 Jahr bestehen und ich kann das Projekt auf eigene Kosten am "Tag der offenen Tür" besuchen. Die Fahrt muß selbst oder über ein externes Reisebüro geplant werden. Die Stiftung übernimmt keine Reiseplanungen, Buchungen, Haftungen zur Anreise, etc.

2. Alternativ kann eine Patenschulung durchlaufen werden. Dann kann das Projekt individuell nach Terminabsprache besucht werden. Eine Patenschulung kommt zustande, wenn sich mindestens 10 Personen zu einer Patenschulung anmelden.

 

3. Wie kann ich meinem Patenkind Post schicken?

A) Post per E-Mail:
Sie schicken den Brief per E-Mail. Jede Mail kann maximal 5,0 MB groß sein, inklusive Bildanlagen. Gleichzeitig soll die Mail aus maximal 2 DIN A 4 Seiten, nicht kleiner als Arial 12, bestehen, wie zusätzlich maximal 2 Bildern. Die Post kann im PDF Format sein, in html (normale Mail) oder Microsoft Word, ab Version 2000. Bildanlagen können in PDF sein oder jpg.

Briefe die per Mail kommen, können für:

-Bulgarien in Deutsch oder Bulgarisch geschrieben sein, Mailadresse: patenservice@dhst.org oder service@dhst.org.
-Georgien in Deutsch oder Georgisch geschrieben sein. Mailadresse: patenservice@dhst.org oder service@dhst.org
-Mexiko
in Deutsch oder Spanisch geschrieben sein, Mailadresse: patenservice@dhst.org oder service@dhst.org.
-Togo in Deutsch geschrieben sein, Mailadresse: patenservice@dhst.org oder service@dhst.org*

Die Mail wird übersetzt und ausgedruckt (Bilder farbig). Mails die bis zum 20. Tag  eines Monats ankommen, werden in der Regel in der ersten Woche des Folgemonats verteilt. Der Absender erhält eine Bestätigung der Zustellung per Mail. * = Ausnahme zu den anderen Projekten. Post für das Togo wird alle 4 Monate zugestellt, wenn Helfer/innen in den Busch fahren bzw. ausgetauscht werden.

Soll die Post innerhalb von 4 Werktagen individuell zugestellt werden oder ist ein Foto von der Zustellung gewünscht, so geht dies auch. Allerdings muß dies vorher schriftlich (Mail genügt) abgesprochen werden und es sind die anfallenden Selbstkosten durch den Auftraggeber zu tragen.. Derzeit liegen die Kosten für eine solche Extrazustellung bei pauschal 10 Euro, für Bulgarien, Georgien. Bei 15 Euro für Mexiko. Für das Togo bieten wir die Schnellzustellung nicht an.

 

E) Alternativ Post mit der "Post AG" verschicken:

Wir empfehlen generell den schnellen und kostengünstigen Versand per E-Mail. Normale Post ist vergleichsweise teuer, braucht lange und kommt nicht immer an.

Wer trotzdem Post mit der "Briefmarke" verschicken will, kann dies natürlich tun.

Die Postadresse der Projektbüros in Bulgarien, Georgien und Mexiko können Sie im Büro anfordern (patenservice@dhst.org oder Tel. 06337/993153, Tel.: 06332/8078544). Wir geben Ihnen die Adresse vom Büro im jeweiligen Projektland und Sie schicken den Brief dahin. Ausnahme Togo: Der Versand von Post macht keinen Sinn. Die Post kommt nie im Busch an, auch nicht mit Rückschein und per Einschreiben. Selbst in der Hauptstadt funktioniert die Post nicht richtig!!!

Der Brief darf nur Briefpapier und Fotos enthalten und das Gewicht von 50 Gramm nicht überschreiten. Pro Brief sind 2 DIN A 4 Seiten zulässig, maximale Größe Arial 12. Briefe mit Sachinhalten (Beilagen, die nicht Briefe oder Bilder sind) werden nicht zugestellt. Dies gilt als ausdrücklich vereinbart.

Die Post wird übersetzt und ausgedruckt. Post, die bis zum 20. Tag  eines Monats ankommt, wird in der Regel in der ersten Woche des Folgemonats zugestellt.

Wir empfehlen generell -falls man die kostenfreien Mails nicht nutzen möchte- die Post per Einschreiben mit Rückschein in die Projekte zu schicken. Wir überwachen und bestätigen generell keinen Eingang von Briefpost. Der Aufwand jeden Brief einzeln im Projekt anzumelden wäre sonst mit zu hohen Kosten für die Projekte verbunden.

 

4. Ich will Extra-Hilfen schicken

A) Man kann zur Patenschaft Weihnachts- und Geburtshilfen hinzunehmen. Diese werden dann (z.B. 18 Euro) auf die Monatsbeiträge umgelegt und es werden in diesem Beispiel dann 1,50 Euro mehr pro Monat für den Geburtstag eingezogen. Man muß sich dann keine Gedanken mehr über ein Weihnachts- oder/und Geburtstagsgeschenk machen, denn diese Hilfe wird automatisch zugestellt. Wer diese Option nicht nutzt und nutzen möchte, kann eine E-Mail an patenservice@dhst.org oder info@dhst.org schicken um eine Nutzung anzumelden..

B) Nutzen Sie unseren Spendenshop online (für Bulgarien, Georgien und Mexiko). Ab dem 01.04.10 können Sie diesen Spendenshop wieder nutzen und direkt etwas im Projekt bestellt. Was bis zum 15. Tag im Monat bestellt wurde, wird in der ersten Woche des Folgemonats verteilt. Von der Zustellung erhalten Sie per Mail (sofern Mailadresse angegeben wurde) eine Bestätigung, wie ein Foto der Übergabe.

C) Sie möchten ein Paket ins Projekt schicken oder im Projekt abgeben. Wir empfehlen das grundsätzlich weniger, aber es ist möglich. Hierbei sind folgende Regeln zu beachten: 1. Das Paket muß freigemacht im Projekt ankommen. 2. Das Paket darf nicht größer als 60 x 40 x 40 cm sein und nicht mehr als 15 Kg wiegen. 3.. Ein Paket, das bis zum 15 Tag eines Monats im Projekt ankommt, wird entgegengenommen und mit der nächsten Verteilung zugestellt. Die Kosten für die Zustellung (Auto, Fahrer), wie die Bearbeitung der Zustellung (Kinderschutz, Rückmeldung an Absender, Foto schicken, Kommunikation) kosten pauschal 22,30 Euro. 4. Wird eine Zustellung innerhalb von 4 Werktagen gewünscht, betragen die Kosten für die Zustellung 33,70 Euro. Das Zustellen der Pakete bleibt so finanzierbar. Das Verschicken von Paketen muß im Vorfeld schriftlich abgeklärt werden (service@dhst.org). Eine kurze E-Mail genügt. Diese Regelung gilt für Bulgarien, Georgien und Mexiko. Sie ist für das Togo nicht anwendbar (Post funktioniert nicht).

 

5. Wie viele Briefe soll ich schreiben im Jahr?

Ca. 50% der Paten schreiben bis zu 2 Briefe im Jahr, ca. 30% der Paten schreiben bis zu 3 Briefen im Jahr, rund 10% kommuniziert häufiger. Rund 10% schreiben nicht (Statistik 2 Halbjahr 2009).

Der Schriftverkehr ist eine freiwillige Möglichkeit der Kommunikation. Wir sammeln Briefe ab 2010 wieder 2 - 3 mal im Jahr pro Kind und Projekt, auf freiwilliger Basis, ein. Die Kinder können, müssen aber keine Briefe abgeben.

Wer beginnt mit dem Schreiben? Sie können Ihrem Patenkind auf Post antworten, oder einfach selbst den Anfang machen und schreiben.

 

6. Kostet es etwas einen Brief zu schicken?

Alle Briefe vom Patenkind an den Paten sind kostenfrei.

Briefe vom Paten an das Patenkind sind wie folgt kostenfrei:

-Bis zu 3 Briefe sind frei pro Kalenderjahr, maximal 2 DIN A 4 Seiten, Schriftgröße mindestens Arial 12, bis 4 MB, oder 50 Gramm mit Bildbeilagen. Das reicht in rund 90% der Fälle aus.

Wer öfter schreiben will, kann dies natürlich. Die Kosten für die Zustellung, wie ggf. das zusätzliche Übersetzen sind selbst zu tragen (5 Cent/Wort, wie pauschal 5 Euro zusätzlich pro Briefzustellung, ab dem 4. Brief. Die Zustellung wird dann normal nach den Regeln der Mail oder Postzustellung gehandhabt.

Allerdings sollte man die Kinder mit Post nicht überfordern.

 

7. Wird der Kinderschutz beachtet?

Ja. Der Kinderschutz wird bei uns großgeschrieben.

In Absprache mit übergeordneten Verbänden, den Behörden, Jugendämtern, weiteren Hilfsorganistaionen haben wir feste Regeln zum Kinderschutz entwickelt. Diese Regeln wurden bereits 1994 eingeführt und 2006 komplett modifziert und seit dem ständig überarbeitet. Die Regeln des Kinderschutz sind in diese "Grundlagen zu Kinderpatenschaften bei der DHST" eingeflossen.

Ausnahmen zum Kinderschutz sind nicht möglich und können auch nicht von den Stiftungsorganen beschlossen werden.

Generell gilt deshalb:

1. Kontakte von Paten zu Kindern und umgekehrt laufen zum Schutz der Kinder und Paten ausschließlich über die DHST oder die Behörden.

2. Besuche von Kindern sind im Rahmen des "Tages der Offenen-Tür" möglich, oder bei einer vorliegenden Projekteinweisung individuell. Allerdings muß ein Stiftungsmitarbeiter, oder ein Vertreter des Jugendamtes anwesend sein.

3. Patinnen und Paten, wie MItglieder der Stiftung, können an Jugend- und Kinderprogrammen der Stiftung teilnehmen.

4. Weitere Möglichkeiten des Besuchs oder der direkten Kontaktaufnahme bieten unsere Patenschaftsrprogramme nicht an. Das Internet ist eine gute Möglichkeit um durch eine Patenschaft zu helfen. Allerdings versuchen auch immer wieder Menschen über das Internet und Patenschaften auf Kinder zuzugreifen, die Kinder bei den Eltern abkaufen möchten, die sozial einsam sind, sexuelle Zuneigung zu Kindern empfinden, etc. Deshalb bitten wir wirklich um Verständnis, daß wir ein transparentes kontrollierbares Rahmenprogramm anbieten, aber auch die Regeln des Kinderschutzes ohne Sonderrechte gegenüber jedem Menschen einhalten.

Ausnahmen sind nicht möglich und wir bitten auch keine Ausnahmen zu fordern. Denn die Möglichkeit der Ausnahmen würden irgendwann auch Leute fordern, die es nicht gut meinen und woher weis man, welche Gedanken wirklich in welchem Kopf sind?

Wir behalten uns in diesem Zusammenhang auch vor Patenschaften zu kündigen, falls jemand permanent versucht -auch unter Umgehung des Kinderschutzes- Kontakte zu einem Kind aufzubauen oder sich Absichten erkennen lassen, die gegen den Grundgedanken der Kinderpatenschaft stehen. Die Entscheidung trifft eine 4 köpfige Gruppe, nach Anhörung des Betroffenen. Die Gruppe besteht aus dem Projektleiter, je nach Projektland einem Vertreter des Jugendamtes oder einem Arzt, wie 2 weiteren Paten (Patenrat).

 

8. Wann werden die Patenbeiträge abgebucht?

Zum Monatsbeginn, in der Regel in der Zeit vom 02. bis zum 08. Werktag im Monat. Selbsteinzahler bitten wir bis zum 05. Werktag im Monat die Patenschaftshilfen auf unser Kto. Nr. 21 824 800 13, BLZ: 592 912 00, VB-Saarpfalz zu überweisen.

Werden Lastschriften von der Bank abgelehnt (neue Kontonummer, Kto. nicht gedeckt) so übernehmen wir die anfallenden Strafgebühren der Bank hierzu, falls dies der erste Vorfall in den letzten 12 Monaten ist.

Ist dies bereits öfter geschehen werden die Strafgebühr der Bank, wie der anfallende Verwaltungsaufwand mit 5 € pauschal weiterberechnet. Das gleiche gilt, wenn Selbsteinzahler mehr als 1 x in 12 Monaten angemahnt wurden. Auch hier fällt ab der 2.ten Mahnung eine Weiterberechnung der Verwaltungskosten in Höhe von 5 € pauschal, an.

 

9. Wer kann Lastschriftverfahren anwenden, wo machen Überweisungen mehr Sinn, ist eine Bezahlung per Kreditkarte sinnvoll?

Die Beiträge können in Deutschland im Lastschriftverfahren abgebucht werden. Unsere Bank macht das kostenfrei und das geht recht einfach für Mitglieder und Paten.

Natürlich kann man auf Wunsch auch selbst überweisen, bzw. einen Dauerauftrag einrichten.

Leider sind Einzüge außerhalb Deutschlands -trotz EU- noch nicht möglich. Beiträge aus dem Ausland empfehlen wir zu überweisen. Hierbei bitte den IBAN Code der Bank benutzen. Durch den IBAN Code sind Banken im Euroraum verpflichtet, zu den gleichen Kondidionen zu übwerweisen, wie es auch im Inland üblich ist.

Wir richten zur Zeit ein Einzugsverfahren mit Visa und Masterkarte ein. So, daß diese künftig ebenfalls genutzt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere für Zahlungen aus dem Ausland (recht geringe Gebühren im Cent Bereich pro Zahlung). Das System wird bis zum 31.01.10 installiert.

 

10. Wie ist das mit dem Datenschutz geregelt?

Die Daten der Paten und Mitglieder werden gespeichert zum Zwecke der Bearbeitung der Patenschaften. Die Daten werden nur in der Stiftung bearbeitet und - soweit erforderlich - an die Projektbüros weitergegeben (Name, Adresse, evtl. Telefon und E-Mail). Die Daten sind durch Passwörter geschützt und bis zu 512 MBIT verschlüsselt. Zugriff haben nur 4 namentlich berechtigte Mitarbeiter/Helfer sowie der bestellte Rechnungsprüfer.

Patenpost wird übersetzt und zugestellt. Der Übersetzer ist gehalten den Inhalt nicht Dritten weiterzugeben. Ebenso ist der Übersetzer verpflichtet Briefe mit zweifelhaftem Inhalt an den Kinderschutz weiterzuleiten und die Briefübergabe abzulehnen, bis der Kinderschutz eine Entscheidung getroffen hat. Wird ein Brief vom Kinderschutz beanstandet, wird der Absender umgehend darüber informiert.

Die Stiftung hat das Recht, Patenpost der Kinder (ohne Adressnennung und Familiennamen, und so dass unter normalen Umständen kein Rückschluss auf Pate oder Patenkind möglich ist) als Beispielbrief zu veröffentlichen.

Daten von Paten und Mitgliedern werden nicht an Dritte weitergeben und auch nicht zu Werbezwecken weiterverwendet.

Es ist generell ohne schriftliche Zustimmung der Stiftung nicht zulässig die Bilder und Namen der Kinder ins Internet zu stellen, anderweitig zu veröffentlichen und damit Werbung zu machen. Dies Fotos und Briefe sind nur für den privaten Bereich und ohne Zustimmung der Stiftung ist jede weitere Nutzung rechtlich verboten.

 

11. Was ist die Interne Homepage?

Wir haben eine interne Homepage eingerichtet:. Diese Homepage unterteilt sich:

1. Mein Patenkind Bulgarien (Zugriff: alle Paten mit Kindern in Bulgarien). Diese Seiten sind verschlüsselt. Hier sind nähere Informationen zum Patenkind enthalten, zur Familie, etc. Diese Datenblätter werden jährlich nach den Sommerferien mit den neuen Schulnoten erneuert.

2. Mein Patenkind Mexiko (Zugriff: alle Paten mit Kindern in Mexiko). Diese Seiten sind verschlüsselt. Hier sind nähere Informationen zum Patenkind enthalten, zur Familie, etc. Diese Datenblätter werden jährlich nach den Sommerferien mit den neuen Schulnoten erneuert.

3. Mein Patenkind Togo (Zugriff: alle Paten mit Kindern in Togo). Diese Seiten sind verschlüsselt. Hier sind nähere Informationen zum Patenkind enthalten, zur Familie, etc. Diese Datenblätter werden jährlich nach den Sommerferien mit den neuen Schulnoten erneuert.

4. DHST aktiv. Zugriff: alle Patinnen und Paten, wie Mitglieder. Bilder aus den Projekten in Bulgarien und Mexiko, wie rund 7.500 Fotos aus den Projekten der letzten ca. 18 Jahren, aufgeteilt nach Ländern und Ereignissen, wo die DHST mit Ihren Helfern tätig war.

Wichtig: Dieser Service wird bis zum 30.04.10 eingestellt. Ob ein ähnlicher Service auf einem anderen Server zur Verfügung gestellt werden kann, wird jetzt geprüft.

 

Zugriffsmöglichkeit auf die Interne Homepage:

1. Der Zugriff erfolgt über die Seite: www.dhst-teamserver.de.

2. Nun das zugeschickte Paßwort und den Usernamen (wurden im Dezember 2008 neu verschickt für 2009, alte Daten bitte nicht mehr verwenden) eingeben.

3. Im Bereich "Mein Patenkind", das eigene Patenkind nach dem Namen oder der Projektnummer auswählen und die Daten anklicken. Jetzt noch das persönliche Passwort eingeben und man hat das aktuelle Datenblatt. Das Passwort ist das Passwort, das mit der Patenpostanmeldung verschickt wurde. Es ändert sich nicht, bzw. nur auf Antrag.

Bitte achten Sie auf Ihre Passwörter und machen Sie diese nicht für Dritte zugänglich.

 

12. Wieviele Patenschaften kann ich abschließen?

Wer neu ist, kann eine Vollpatenschaft abschließen, oder 2 Teilpatenschaften, oder 2 große Patenschaften. Will jemand mehr Patenschaften abschließen und ist noch nicht seit mindestens 1 Jahr Mitglied oder Pate, sind die ersten 3 Patenschaftsmonate im Voraus zu überweisen. Danach kann das Lastschriftverfahren und die übliche monatliche Abbuchung angewandt werden.

 

13. Welchen Vorteil bringt die Projekteinweisung?

Wer eine Reise über ein Reisebüro bucht und das Projekt am "Tag der offenen Tür" besucht (vorausgesetzt die Patenschaft besteht bereits seit 1 Jahr), braucht generell keine Projekteinweisung und kann seine Fahrt über den externen Reiseanbieter buchen, bzw. selbst auf eigene Kosten und eigene Haftung organisieren.

Wer nach persönlicher Terminabsprache das Projekt besuchen möchte (nicht am Tag der offenen Tür), sollte folgendes Bedenken:

1. Wir möchten wissen, wer das Projekt alleine besuchen möchte und den Termin mit dem Jugendamt abstimmen.

2. Hierzu ist auch die Vorlage einer aktuellen Arbeitsbescheinigung, polizeilichen Meldebescheinigung, wie ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.

Eine Projekteinweisung (obligatorisch bei Iindividualareise, aber wir empfehlen das auch generell) findet statt, sobald sich mindestens 10 Personen für eine Projekteinweisung anmelden (pro Gruppe maximal 18 Personen).

 

Die Kosten für die Einweisung betragen je Person*:

 
Bulgarien, Georgien,
Mexiko, Togo
Patenschaft ab 1 Jahr:
250 Euro*
Patenschaft ab 2.tem Jahr:
130 Euro*
Helferermäßigung, ab 50 Helferstunden in den letzten 12 Monaten im Büro Deutschland:
frei

*Man kann eine Person mitbringen, es fallen hierbei keine Zusatzkosten an.

Die Einweisung ist ab dem Datum der Einweisung für 3 Jahre gültig. Erfolgt in den 3 Jahren ein Projektbesuch, verlängert sich die Einweisung um weitere 3 Jahre. Das polizeiliche Führungszeugnis ist trotz gültiger Projekteinweisung erneut vorzulegen, falls dies bereits älter als 2 Jahre ist (letzte Vorlage).

Die Einweisung geht über 2 Tage (in der Regel Freitag ab 19.00 Uhr bis Samstag ca. 18.00 Uhr, anschließend kann die Zeit genutzt werden zu einem gemütlichen Beisammensein und Erfahrungsaustausch).

Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind selbst zu tragen. Hotel- und Pensionslisten können zur Verfügung gestellt werden.

Die Beträge müssen bis 4 Wochen vor dem Termin einbezahlt werden. Ansonsten gilt die Anmeldung als storniert. Bei einer Absage nach der Anmeldung, bis 7 Kalendertage vor dem Termin, wird der Betrag zu 80% zurückerstattet. Erfolgt die Absage früher als 7 Tage vor Termin, verfällt der Betrag komplett.

 

13. Wie kann ich weiter aktiv werden?

Durch die Unterstützung der Stiftung durch eine lokale Sammlung, das Organisieren von Geburtstagsspenden, das Aufstellen und Betreuen von Sammeldosen, durch die Mitarbeit im ehrenamtlichen Stiftungsbüro bei Spitzenzeiten (geht über ein Wochenende oder auch teilweise bis 14 Tage. Hierbei wird die Unterkunft kostenfrei gestellt. Infos zu den Terminen erhält man über E-Mail oder über die Homepage). Wer 5 Jahre, oder länger mithilft, kann sich auch in die Stiftungsgremien wählen lassen.

 

14. Wann werden die Spendenquittungen verschickt?

Die Spendenquittungen werden zu Beginn des Folgejahres verschickt, in der Regel Ende Januar/Anfang Februar. Wer möchte, kann die Spendenquittung allerdings auch bereits früher anfordern.

 

15. Wo finde ich die aktuellen Projektbeschreibungen?

Wir informieren regelmäßig und ausführlich per E-Mail, wie über 3-4 Rundschreiben pro Jahr. Ebenso werden Jahresberichte verschickt oft mit CD`s und Fotos, die Helfer/innen und Patinnen/Paten in den Projekten aufnahmen und jährlich für die CD zur Verfügung stellen (meistens mit der Quartalspost Juni/Juli).

Darüber hinaus kann man weitere Informationen und aktuelle Projektbeschreibungen/Fotos unserer Homepage (jeweilige Projektseite) entnehmen, wie der internen Homepage. Es gibt auch jährlich mehrere Vortragswochenenden, Schulungen, zu denen alle Patinnen/Paten und Mitglieder recht herzlich eingeladen werden.

 

16. Wo finde ich die letzten Jahresberichte der Stiftung?

Hier auf dieser Homepage, unter "wir über uns". Auf dieser Seite ist eine Kopie unserer Genehmigungsurkunde, die Jahresberichte der letzten 3 Jahre, Informationen zu unseren Strukturen, etc.

 

17. Wie hoch sind die Verwaltungskosten der Stiftung?

Unsere Verwaltungskosten lagen seit unserer Gründung 1991 bis heute zwischen 6 und 22 %. Als Vergleich: bis zu 30-35 % (je nach Finanzamt) sind zulässig. Die Strukturkosten zu den Projekten sind relativ gleich. Die Schwankungen kommen meistens durch Sachspendentransporte und Schwankungen im Spendenbereich.

 

18. Gehen die anderen Projekte der Stiftung auf Kosten der Patenschaften?

Nein. Was für Patenschaften ist, ist für Patenschaften. Hilfsprojekte im Rahmen der Katastrophen- und Flüchtlingshilfe werden durch eigene Spendenaufrufe abgedeckt.

 

19. Wie kann ich kündigen?

Eine Patenschaft ist eine freiwillige Spendenverpflichtung, die Sie allerdings zum Ende des Folgemonats kündigen können. Dies gilt als ausdrücklich vereinbart und erlaubt Ihnen helfen zu können, ohne langfristige finanzielle Bindungen einzugehen.

Mit jeder Patenschaft gibt man einem Kind Hoffnung und Zukunft. Sollte eine Kündigung erfolgen, versuchen wir die Kinder so schnell es geht zu vermitteln und bezahlen die Patenschaft in dieser Zeit -bis maximal 6 Monate- durch allgemeine Mitgliedsbeiträge oder Spenden mit. Dies hat bislang noch immer gereicht, um ein Kind neu zu vermitteln. Allerdings dürfen sich diese Fälle nicht zu stark häufen, sonst schafft das unsere Spenden- und Mitgliederkasse nicht.

Obwohl eine Kündigung zum Ende des Folgemonats möglich ist, bitten wir deshalb generell eine Patenschaft nur abzuschließen, wenn der Wille vorhanden ist mittel- und langfristig auf diesem Weg zu helfen und auch finanziell keine größeren Probleme in Sicht sind, die die Patenschaft gefährten könnten.

Generell empfehlen wir, falls Sie die Patenschaft nicht mehr weiterführen können oder möchten, die Kündigung per Einschreiben durchzuführen, oder per E-Mail und sich die Mail bestätigen zu lassen.

Die Kündigung gilt mit dem Datum des nachvollziehbaren Eingangs bei der Stiftung und wird zum Ende des Folgemonats gültig. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, daß die Deutsche Humanitäre Stiftung darüber hinaus Patenschaften kündigen kann, wenn:

A) die Kinder einen Beruf gefunden haben oder älter als 18 Jahre sind
B) wenn der Kinderschutz bei der Patenschaft bedenken geltend macht (auch ohne Angabe von weiteren Gründen Kündigung möglich)
C) durch den Paten Verwaltungskosten verursacht werden, die in keinem Verhältnis mehr stehen zu den Hilfen durch die Patenschaft
D) wenn das Kind aus dem Projekt ausscheitet auf eigenen Wunsch
E) mehr als 3 Patenschaftsbeiträge in Folge geschultet werden (was nicht von der Zahlung der geschulteden Beiträge entbindet).
F) Projekte aus wirtschaftlichen Gründen, oder Sicherheitsgründen aufgelöst werden.
G) Wenn der Pate den Patenregeln/Änderungen nicht mehr zustimmt, endet die Patenschaft ebenfalls mit Ende des Folgemonats. Bis dahin bleiben die alten Regeln in Kraft.

 

20. Regelungen und Änderungen

Mit der Anmeldung als Mitglied oder Patin/Pate, stimmen Sie diesen Regelungen ausdrücklich zu. Diese Regelungen sind Bestandteil des Verhältnisses von Patinnen und Paten, wie Patenkindern und der DHST.

Die Deutsche Humanitäre Stiftung behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Regeln jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen. Die Mitglieder, Patinnen und Paten werden hierüber auf dieser Seite der Homepage informiert. MItglieder, Patinnen und Paten akzeptieren diese Regelung durch Abschluß der Paten- oder Mitgliedschaft.

Mündliche Absprachen sind nichtig. Änderungen bedürfen der Schriftform.